Die Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde und kann beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Geburtsurkunden aus Deutschland sind für Geburten ab den Jahre 1876 verfügbar.
Die Abstammungsurkunde war eine Personenstandsurkunde nach deutschem Recht zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Ab Januar 2009 wurde diese nicht mehr ausgestellt, da sie praktisch mit der Abschrift aus dem Geburtsregister abgelöst wurde.
Abstammungsurkunde = Abschrift aus dem Geburtsregister = Geburtsurkunde
Wird die Geburtsurkunde für Behörden wie z.B. zur Eheschließung benötigt, so sollte man drauf achten eine 'beglaubigte' Geburtsurkunde anzufordern.
Allerdings kann man Geburtsurkunden auch im Nachhinein beglaubigen lassen.
Siehe hierzu "Geburtsurkunde beglaubigen"
Fazit: Man kann keine Abstammungsurkunde beantragen - aber eine Geburtsurkunde anfordern.