Die Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde und kann beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Geburtsurkunden aus Deutschland sind für Geburten ab den Jahre 1876 verfügbar.
Wer eine Geburtsurkunde benötigt kann diese beim Standesamt seines Geburtsortes beantragen.
Kreisverwaltungsreferat München und Standesamt München-Pasing
Das Standesamt München-Pasing ist zuständig für die Bezirke:
Das Kreisverwaltungsreferat für alle anderen.
Die Standesämter sind zuständig für: